Vererben
Sie interessieren sich für ein Investment in die Zukunft? Sie wollen heute für morgen handeln? Dann unterstützen Sie doch die Arbeit der Stiftung Zukunftsfähigkeit!
Tragen Sie sich mit dem Gedanken Ihr Vermögen oder einen Teil davon nach Ihrem Tod für den Klimaschutz und die Arbeit für mehr soziale Gerechtigkeit zur Verfügung zu stellen? Dann können Sie in einer testamentarischen Verfügung festlegen, dass eine Zuwendung zur Stiftung Zukunftsfähigkeit erfolgt.
Haben Sie geerbt oder eine Schenkung erhalten und möchten einen Teil davon an die Stiftung Zukunftsfähigkeit geben? Unsere Stiftung ist auf Grund ihrer Gemeinnützigkeit von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Ein Erbe oder eine Schenkung an die Stiftung kann somit zu 100 Prozent dem Stiftungszweck dienen.
Zuwendungen in das Stiftungskapital können noch innerhalb einer Frist von 24 Monaten erfolgen, nachdem die Vermögensgegenstände geerbt oder geschenkt wurden. Die bereits entstandene Erbschaftsteuer erlischt grundsätzlich mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Bereits erlassene Steuerbescheide werden aufgehoben.
Für weitere Informationen bezüglich möglicher Testamentsgestaltungen treten Sie gern mit uns in Kontakt. Wir helfen Ihnen bei der Vermittlung an Experten im Bereich des Erb- und Stiftungsrechts.
Für weitere und umfassendere Informationen empfehlen wir die Broschüre „Grundwissen Testament“ (2020) der Stiftung Stifter für Stifter.